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EINFACH UND SCHNELL ZU IHRER BMW PROBEFAHRT.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Probefahrt bei BMW Mannheim vor:
• Nutzen Sie unser Online-Formular, um bequem Ihren Wunschtermin und Ihr favorisiertes Modell zu wählen, oder setzen Sie sich direkt mit unserem BMW Verkaufsteam in Verbindung. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um den Termin zu bestätigen und weitere Details zu besprechen.
• Vor Ort erhalten Sie eine umfassende Einweisung von unserem Verkaufs- oder Produktexperten. Die Probefahrt mit Ihrem gewünschten BMW ist für eine Dauer von 3 Stunden angesetzt.
• Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis im Original mit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
• Beachten Sie, dass ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich ist, außer für Luxusklasse- und M-Modelle, für die ein Mindestalter von 25 Jahren gilt.
Erleben Sie die Freude am Fahren hautnah bei Ihrer Probefahrt mit BMW Mannheim!
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Wie viel kostet eine Probefahrt bei BMW?
Probefahrten bei BMW sind kostenlos. Lediglich im Schadenfall ist eine Selbstbeteiligung nötig.
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Wie lange dauert eine Probefahrt?
Eine Probefahrt bei der BMW Niederlassung Mannheim dauert 3 Stunden.
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Kann man eine Probefahrt allein machen?
Ja, eine Probefahrt findet ohne festgelegte Begleitung von BMW statt.
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Kann man über das Wochenende eine Probefahrt machen?
Nein, eine Probefahrt über das Wochenende ist in der Niederlassung Mannheim nicht möglich. Falls Sie über einen längeren Zeitraum einen BMW mieten wollen, schauen Sie gern auf BMW Rent vorbei.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.