BMWiX2 xDrive30: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 17,7 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A. WLTP elektrische Reichweite: 417 km. Mehr unterwww.bmw.de/pkw_envkv; Werte beziehen sich auf einen BMWiX2 xDrive30, 19"M LMR Doppelspeiche 871 M Bicolor, M Sportpaket Pro (siehe Abbildung)
BMWM2 Coupé: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 9,6 l/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 218 g/km; CO2-Klasse: G. Mehr unter www.bmw.de/pkw_envkv; Werte beziehen sich auf einen BMW M2 Coupé, 19"/20" M LMR Doppelspeiche 930 M / MB,M Driver's Package (siehe Abbildung)
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BMW M PERFORMANCE PARTS. ERHÄLTLICH FÜR DAS NEUE BMW M4 COUPÉ UND VIELE WEITERE MODELLE.
1 Wir gewähren Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei uns als teilnehmenden BMW Premium Selection Partner.
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BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Das Fahrzeug ist auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet.
Weitere Informationen zu den Testverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Reichweite abhängig von unterschiedlichen Faktoren, insbesondere: persönlicher Fahrstil, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Heizung/Klimatisierung, Vortemperierung.
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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland. Angebot gültig bis zum 30.10.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 30.11.2024. Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,- € – 2500,- €**; Teile und Zubehör i.H. von 750,- € ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,- €; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,- €.
** Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie. Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000 €; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 €; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 €; Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,- € erhöht werden. Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland. Alle Preise inkl. MwST.
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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.